Information für Bewerber


Wie komme ich an einen Kleingarten?
Um einen Kleingarten zu bekommen ist das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt beim
geschäftsführenden Vorstand zu den Sprechzeiten (siehe Internetseite) persönlich
abzugeben.
Eine Gebühr von 20,00 € ist ebenfalls zu entrichten.


Voraussetzungen für die Übernahme eines Kleingartens sind
– ein amtlich gemeldeter Wohnsitz in Berlin
– ggf. eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
Die Bewerberkommission entscheidet über die Aufnahme auf die Bewerberliste. Darüber
werden Sie schriftlich informiert.


Wir werden Sie von der Bewerberliste streichen, wenn Sie sich nicht einmal im Jahr bei uns
schriftlich melden und Ihr weiteres Interesse bekunden. Ebenso erwarten wir die schriftliche
Meldung bei geänderten Kontaktdaten.


Sollten wir nichts mehr von Ihnen hören, werden wir Sie von der Bewerberliste streichen. Die
Bearbeitungsgebühr wird nicht erstattet.


Was kostet ein Kleingarten?
Die jährliche Pacht für einen Kleingarten beträgt zurzeit 0,3571 €/m².
Dazu kommt noch jährlich ein Betrag für öffentlich-rechtliche Lasten (zurzeit 0,1884 €7m²)
Außerdem fällt auch noch ein Mitgliedsbeitrag für den Verein (jährlich 64,00 € bzw. für das 2.
Mitglied 32,00 €) und ein Verbandbeitrag (66,60 €) an.


Weitere Kosten sind Stromkosten, Abwasserkosten (Fäkaliengrube), Wasserkosten und
Kosten für die notwendige Feuerversicherung.
Außerdem fallen im Verein noch Umlagen an, welche von den Delegierten beschlossen
werden.


Einmalig zahlen neue Unterpächter eine Wertermittlungssumme für die Laube, Baulichkeiten
und die Gartenanpflanzungen. Diese Summe ergibt sich aus der Wertermittlung, welche
durch geschulte Wertermittler nach den Richtlinien des Landesverbandes erstellt werden.


Was bedeutet kleingärtnerische Nutzung?
Jeder Pächter ist verpflichtet seinen Garten kleingärtnerisch zu nutzen.
Dabei muss der Obst- und Gemüseanbau im Nutzgarten mindestens ein Drittel der
Gartenfläche betragen. Die Beet-Fläche (Gemüsepflanzen, Feldfrüchte, Kräuter, Erdbeeren
usw.) muss mindestens 10% der Gartenfläche einnehmen.
Welche Regeln gelten im Kleingartenverein?
Jeder muss sich bewusst sein, dass ein Kleingarten nur Pachtland ist und für
Kleingartenanlagen ganz bestimmte Regeln und Ordnungen bzw. sogar Gesetze gelten (z.B.
Bundeskleingartengesetz)
Im Vordergrund steht natürlich die kleingärtnerische Nutzung.
Eine Kleingartenlaube ist kein Dauerwohnsitz.
Vor jeder Errichtung einer Baulichkeit (Laube, Gewächshaus, Abwassersammelgrube etc.)
ist eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Hierzu ist ein entsprechender Bauantrag
einzureichen.

Die Vorschriften zur Müllordnung, Verkehrsordnung, Lärmschutzordnung, Ordnung zur
Ableistung der Gemeinschaftsarbeit, Abgabenordnung sind einzuhalten.